Als Fachanwältin für Steuerrecht und Master of laws in taxation verfüge ich über eine sehr gründliche Ausbildung im Steuerrecht.

Diese Kenntnisse sind für Sie insbesondere von Vorteil, wenn es darum geht etwa in familienrechtlicher Unterhaltsberechnung bei Selbstständigen oder auch bei der Ermittlung von Vermögenswerten im Rahmen des Zugewinnausgleichs Bilanzen auszuwerten und zu verstehen.

Auch vertrete ich sie bei Klageverfahren vor den Finanzgerichten. 

Im Erbrecht und bei Überlassungsverträgen spielte das Steuerrecht häufig eine Rolle. Insofern ist meine steuerliche Expertise häufig auch Teil meiner Beratung in anderen Rechtsgebieten.