Als Fachanwältin im Miet-und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter.

Ob Sie als Mieter eine Kündigung erhalten haben und deren Rechtmäßigkeit bezweifeln, oder als Vermieter Ihrem Mieter kündigen möchten, in beiden Fällen stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin zur Seite.

Oft ist es sinnvoll, schon zum Abschluss des Mietvertrages sich anwaltlicher Beratung zu bedienen, um nicht später böse Überraschungen zu erleben.

Aber auch mögliche Mieterhöhungen spielen derzeit eine große Rolle. Können Sie die Miete erhöhen? Wenn ja in welcher Höhe? Haben Sie eine Mieterhöhung erhalten und bezweifeln deren Rechtmäßigkeit?

Da ich, wie dargestellt, sowohl Vermieter als auch Mieter vertrete, sind mir Taktik und Argumente beider Seiten geläufig. Dies ist in einer streitigen Auseinandersetzung für Sie von unschätzbarem Wert.

Aber auch Auseinandersetzungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehören zu meinem Fachgebiet.

Hierzu gehören auch Auseinandersetzungen mit einem früheren Verwalter genauso wie Auseinandersetzungen mit einzelnen Eigentümern.

Als Fachanwältin habe ich sowohl eine Vielzahl an Fällen außergerichtlich und gerichtlich vertreten, als auch eine besondere Prüfung zur Führung des Fachanwalts abgelegt.

Gerne können Sie mir in einem Beratungsgespräch ihre Fragestellungen schildern.

Notwendig ist ferner eine regelmäßige jährliche Fortbildung um als Fachanwalt immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Meine Leistungen im Einzelnen:

  • Bestellerprinzip

  • Haustierhaltung

  • Kündigung

  • Mängel

  • Miethöhe & Mieterhöhung

  • Mietminderung

  • Mietpreisbremse

  • Mietkaution

  • Mietvertrag

  • Nebenkosten & Betriebskosten

  • Schönheitsreparaturen

  • Untervermietung

  • Eigentümergemeinschaft

  • Teilungserklärung

  • Hausgeld